Windkraft

Aufgrund der topographischen Gegebenheiten (Windhöffigkeiten) und der Flächeneffizienz von Windenergieanlagen (WEA) spielen diese im Markt Eggolsheim eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende. Bereits eine moderne WEA erzeugt an den guten Standorten im Markt Eggolsheim Strom für rund 5.000 Haushalte. Mit einem dauerhaften Flächenverbrauch von ca. 0,5 ha ist ein Windrad rund 20-Mal flächeneffizienter als die Freiflächenphotovoltaik.

Der Bundesgesetzgeber hat Mitte diesen Jahres bereits konkrete Änderungen des Rechtsrahmens beschlossen (EEG 2023 und „Wind-an-Land-Gesetz“). In der Folge sind neue Flächenzuweisungen für die Windkraft unumgänglich. 1,8 % der Landesfläche Bayerns müssen bis 2032 für die Windkraft zur Verfügung stehen. Dabei sind die regionalen Planungsverbände (hier: Oberfranken-West) angehalten ausreichend Vorrangbiete zur Erfüllung dieser Flächenziele auszuweisen. Im Landkreis Forchheim gibt es aktuell kein einziges bereits ausgewiesenes Vorranggebiet.

Im Zuge der Erstellung des Energienutzungsplans für den Markt Eggolsheim wurden zwei Gebiete identifiziert, die sich für die Erzeugung von Strom aus Windkraft besonders eignen: 

  1. Ein Gebiet von ca. 163 ha im Nordosten der Marktgemeinde (Lange Meile)
  2. Ein Gebiet von ca. 82 ha östlich von Kauernhofen (Neuseser Berg)

Die Verwaltung des Marktes Eggolsheim prüft aktuell, welche Teile dieser grundsätzlich geeigneten Gebiete für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Stromerzeugung aus Windkraft in Frage kommen.

Vor allem in Zusammenhang mit der Eignungsfläche 1 östlich von Tiefenstürmig werden von der Initiative „Gegenwind Eggolsheim“ immer wieder faktisch falsche Behauptungen aufgestellt. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger bewusst angelogen und irregeführt. Eine Richtigstellung zu dein Vorwürfen finden Sie in unserem Faktencheck.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Grundsätzliches

Die 10H-Regelung wurde im November 2014 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen und ist einzigartig im Bundesgebiet. Sie besagt, dass die im Baugesetzbuch bisher vorgesehene Privilegierung von Windrädern im Außenbereich künftig nur noch gilt, wenn einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden eingehalten wird (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung –BayBO).
Soll dieser Abstand unterschritten werden, muss die Gemeinde durch Darstellung im Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht schaffen. Es gelten dann die allgemeinen Bestimmungen aus dem Immissionsschutzrecht sowie der Bayerischen Bauordnung.
Dieses Verfahren erhöht den Aufwand zur Errichtung von Windrädern enorm, bietet aber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Nachbarkommunen deutlich mehr Mitsprache.
Zusätzlich muss der Regionale Planungsverband in Oberfranken die Flächen, die bislang noch nicht im Regionalplan enthalten sind, als Windvorranggebiet ausweisen.

Gesundheitliche & soziale Aspekte

Als Infraschall wird Schall bezeichnet, dessen Frequenzbereich unterhalb von 20 Hertz liegt. Schall in diesem Bereich ist für den Menschen nicht hörbar. Nur bei relativ hohen Schalldruckpegeln ist er für den Menschen überhaupt wahrnehmbar. Infraschall kann grundsätzlich Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem oder auch Benommenheit auslösen. Dies trifft allerdings nur auf Infraschall zu, der die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen auch tatsächlich überschreitet.

Im täglichen Leben sind wir ständig Infraschallquellen ausgesetzt: Wind, der durch die Bäume streicht, aber auch technische Geräte wie Kompressoren oder Kühlschränke erzeugen Infraschall. Für eine verhältnismäßig hohe „Belastung“ sorgt zum Beispiel die Fahrt in einem Auto.

Auch Windenergieanlagen produzieren solchen Infraschall. Dessen Pegel liegt aber schon bei Abständen von nur 250 m zur Anlage weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Erst im Frühjahr 2021 hat sich gezeigt, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die oft als Beleg für die Infraschall-Gefahr durch Windräder herangezogen wurde, wegen eines Rechenfehlers tausendfach überhöhte Werte enthält und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kann also davon ausgegangen werden, dass Infraschall aus Windenergieanlagen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellt. Ein Wissenschaftler der Universität Bayreuth hat sich übrigens sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und eigene Messungen erstellt. Auf dieser Seite finden Sie seine Ergebnisse.

Auch wenn es diesen belegbaren Zusammenhang zwischen dem von Windenergieanlagen emittierten Infraschall und gesundheitlichen Auswirkungen nicht gibt: Laut einer australischen Studie zum sogenannten „Nocebo-Effekt“ kann allerdings bereits die bloße Sorge um eine mögliche Nebenwirkung dazu führen, dass sich die Befürchtungen erfüllen und vermeintlichen Nebenwirkung eintritt.

Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere Anlagen. Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung.

Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohner durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden.

Auch der Schattenwurf stellt eine Immission dar, die im Genehmigungsverfahren nach klaren Regeln zu prüfen ist: Für keinen Anwohner darf der Schattenwurf Maximalwerte von 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich überschreiten. Die Einhaltung dieser Zeiten kann auch durch das Abstellen der Anlage gewährleistet werden. Die finanziellen Einbußen muss der Betreiber in Kauf nehmen. Andernfalls ist der Standort nicht genehmigungsfähig.

Bei der Untersuchung wird die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer zugrunde gelegt. Dabei wird z. B. die Bewölkung nicht berücksichtigt, weshalb die tatsächliche Schattenwurfdauer in der Praxis deutlich niedriger liegt. Durch eine sorgfältige Standortauswahl und Mindestabstände zur Bebauung lassen sich die Einwirkungen des Schattenwurfs auf Anwohner von Planungsbeginn an minimieren.

Die roten Flugsicherheitsleuchten von Windenergieanlagen sind je nach Topografie und Gebäudeausrichtung teils weithin sichtbar. Um die Lichtemissionen dieser sogenannten „Nachtbefeuerung“ möglichst gering zu halten, wurden in den letzten Jahren bedarfsgerechte Lösungen entwickelt, die inzwischen technisch umsetzbar sind und künftig beim Bau neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen. Ein Passivradarsystem erkennt, ob überhaupt Flugzeuge in der Nähe sind. So können die Flugsicherheitsleuchten die meiste Zeit abgeschaltet bleiben.

Ökologische Aspekte

Wie andere Technologien stellen auch Windräder einen Eingriff in die Natur dar, der mit einer Gefährdung von Fledermäusen und Vögeln verbunden sein kann. Um diese Tiere zu schützen, werden die potenziellen Standorte für Windenergieanlagen schon in der Planungsphase genauestens überprüft. Im Genehmigungsprozess sind z. B. spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) vorgeschrieben, um das Vorkommen gefährdeter und geschützter Arten zu analysieren.

Die Steigerung der Nabenhöhen bei modernen Anlagen kann die Gefahr vermindern, dass Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen, da viele Arten nicht in den damit erreichten Höhen fliegen. Zu Zeiten hoher Flugaktivität kann die Anlage vorübergehend anhand festgelegter Abschaltintervalle außer Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind Fledermaus-Detektoren im Einsatz, die Flugbewegungen über eine spezielle Annäherungssensorik erfassen, Anlagen können dann der Situation entsprechend gedrosselt werden.

Wichtig: Die Gefährdung durch Windräder steht in keinem Verhältnis zur Bedrohung von Vögeln durch Gebäude (v.a. Fenster, Glasfassaden), Straßenverkehr oder Freileitungen. Trotzdem muss alles dafür getan werden, Kollisionen mit Windrädern zu vermeiden.

Moderne Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch je nach Standort und Bauweise bereits nach drei bis sechs Monaten. Nach dieser Zeit haben sie so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung an Energie aufgewendet werden muss.

Ähnlich kurz ist die Zeit, die ein Windrad für die Kompensation der bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung entstehenden Treibhausgas-Emissionen benötigt: Auch hier geht man von etwa drei bis acht Monaten aus.

Für fast alle in den Komponenten eines Windrads verwendeten Materialien bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Die für die Gondel und Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus (Glas- oder Kohle)Fasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet, zum Beispiel in der Zementherstellung. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Anlagen ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bereits bei 80 bis 90 Prozent liegen.

Wirtschaftliche Aspekte

Der Ertrag der Anlagen ist abhängig von der Nennleistung und den sogenannten „Volllaststunden“, die sich ein Windrad dreht. In den geplanten Vorranggebieten herrschen mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,8-7,2 m/s in 160m Höhe (Nabenhöhe). Das sind sehr gute Voraussetzungen.

Die Nennleistung aktueller Anlagen beträgt bereits 5-6 MW, Erträge von rund 15 Mio. kWh pro Jahr und Anlage sind durchaus realistisch.

Der durchschnittliche Stromverbrauch eines deutschen Haushalts beträgt ca. 3.000 kWh/a. Rechnerisch könnten also rund 5.000 Haushalte versorgt werden – schon durch eine einzige moderne Anlage!

Die Stromgestehungskosten für Windenergieanlagen an Land liegen mittlerweile nur noch bei 3,99 bis 8,23 ct/kWh. Sie können also bereits sehr gut mit fossilen Kraftwerken konkurrieren, deren Stromgestehungskosten derzeit meist zwischen 4,59 und 9,96 ct/kWh liegen. Insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für konventionelle Energieträger (auch durch den steigenden CO2-Preis) kann die Windenergie zusammen mit anderen Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik eine preisstabile und klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten.

Erneuerbare sind also konkurrenzlos günstig geworden – trotzdem sind die Strompreise für Verbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser paradoxe Effekt hat zwei Ursachen, nämlich das grenzkostenorientierte Strommarktmodell (seit Frühjahr 2022) und die Berechnungsmethode der EEG-Umlage (bis Mitte 2022).

Die Angst vor einem möglichen Wertverlust von Grundstücken in der Umgebung von Windenergieanlagen ist in der Regel unbegründet. Die Höhe eines solchen Verlusts ist deshalb auch nicht pauschal zu beziffern. Die Ursache hierfür liegt zum Großteil in der subjektiven Wahrnehmung der Windräder und der sie umgebenden Landschaft. Sind bereits Windräder in das Landschaftsbild integriert, so empfinden Anwohner oder potenzielle Käufer dies als weniger oder gar nicht störend. Dies spiegelt sich etwa auch in Erfahrungen aus Süddeutschland wider, wo sich die Immobilienpreise wenige Jahre nach der Errichtung von Windparks wieder auf dem ursprünglichen Niveau eingependelt haben.

Viele junge Menschen vertreten sogar die Ansicht, dass Windenergieanlagen in der Landschaft Ausdruck des ökosozialen Fortschritts, der regionalen Wertschöpfung sowie einer nachhaltigen Gesellschaft und damit positiv zu bewerten sind.

Quellen & weiterführende Informationen

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2018): Windenergie in Bayern.

https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_118_windenergie_in_bayern.pdf

Bayerische Staatsregierung: Energieatlas – Wind – Umweltaspekte.

https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/umweltaspekte.html

C.A.R.M.E.N. e.V., Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (2020): Akzeptanz für Windkraft. Eine Argumentationshilfe.

https://www.carmen-ev.de/wp-content/uploads/2020/12/Akzeptanz-fuer-die-Windenergie.pdf

Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) (2018): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien.

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall.

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Forschungsergebnisse zur Vereinbarkeit von Ökologie und Energiewende.

https://www.naturschutz-energiewende.de

New European Wind Atlas.

https://map.neweuropeanwindatlas.eu/